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Kindergartenverein St. Ottilia 2005 |
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Statuten, die Anfang 1905 beim Amtsgericht Aschaffenburg eingereicht wurden, um in das Vereinsregister eingetragen zu werden. Dazu im Vergleich, Auszüge aus der jetzt gültigen Satzung vom 03. März 1999.
Der Sct. Johannis – Zweig Verein wurde am 8. Januar 1905 in der Mitgliederversammlung gegründet. |
Gründungsmitglieder waren: |
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Pfarrer Jakob Röhm |
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Lehrer Baller |
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Bürgermeister Maier |
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Emmerich, Beigter ( Beigeordneter = 2. Bürgermeister) |
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Geiger, Bevollmächtigter |
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Staab, Bevollmächtigter |
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Jakob Kunkel |
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Vereinszweck |
Zweck des Vereines damals war zum Einen, die Einführung der ambulanten Krankenpflege in der Gemeinde Oberessenbach, zum anderen die Errichtung einer Kinderbewahranstalt nebst weiblicher Arbeitsschule.
In der heutigen Satzung steht die Förderung karitativer und sozialer Hilfen im Vordergrund. Vor allem die Bildung und Erziehung der Kinder nach christlichen Grundsätzen im Kindergarten. Auch wird die Caritas-Sozialstation St. Martin, Keilberg durch die Mitgliedschaft im Deutschen Caritasverband e.V. finanziell unterstützt. |
Mitgliedschaft |
Der St. Johanniszweigverein bestand aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Ordentliches Mitglied konnte jede volljährige männliche Person, außerordentliches Mitglied konnte jede volljährige weibliche Person werden, die den Vereinsbeitrag bezahlte. Jedes Vereinsmitglied war verpflichtet monatlich 30 Pfennige zu zahlen und nahm dadurch an den Wohlfahrtseinrichtungen des Vereins teil. Die monatlichen Beiträge werden durch vom Vorstand aufgestellten Sammlern erhoben.
Heute können alle Personen die einen regelmäßigen Beitrag leisten die Mitgliedschaft erwerben. Der Vereinsbeitrag ist in der heutigen Zeit auf drei Personenkreise aufgeteilt. Familien bezahlen 15,-- Euro Jahresbeitrag, Ehepaare einen Beitrag von 12,-- Euro und Einzelpersonen einen Jahresbeitrag von 10,-- Euro. |
Vorstandschaft |
Die Leitung des Vereins stand bei einer Vorstandschaft bestehend aus dem jeweiligen Ortspfarrer als Vorsitzenden und dem jeweiligen Bürgermeister als dessen Stellvertreter, ferner aus zwei Beisitzern, die von der Generalversammlung gewählt wurden. Die Vorstandschaft wählte dann aus ihrer Mitte einen Kassier und Schriftführer.
Die Vorstandschaft besteht inzwischen aus den frei gewählten Vorständen, Bürgermeister und Pfarrer gehören Kraft Amtes grundsätzlich zur Vorstandschaft. Kassier und Schriftführer sind frei gewählt. |
Mitgliederversammlung und Vereinsauflösung |
Die Berufung der Mitgliederversammlung erfolgte regelmäßig durch den Vorsitzenden im ersten Halbjahr, zur „Anerkennung der Jahresrechnung und zur Bekanntgabe des Jahresberichtes“. Die Berufung erfolgte auf ortsübliche Weise, entweder durch „die Ortsschelle oder durch Bekanntgabe beim sonntäglichen Gottesdienste“ und zwar mindestens einen Tag vorher unter Bekanntgabe der Gegenstände der Beschlussfassung. Bei Auflösung des Vereines sollte das Vereinsvermögen zum allgemeinen Besten der Gemeinde Oberbessenbach verwendet werden.
Heute findet eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie muss spätestens 10 Tage vorher mit der Angabe der Tagesordnung durch das Amtsblatt der Gemeinde Bessenbach bekannt gegeben werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Kath. Kirchenstiftung St. Stephanus in Oberbessenbach mit der Auflage, das Restvermögen ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Vereinsbereich zu verwenden. Eine andere Verwendung ist unzulässig. |
Eintragung ins Vereinsregister |
Die relativ kurzen Statuten der Vereinsgründung wurden in der Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtgerichtes Aschaffenburg am 25. Januar 1905 eingetragen und seit 30. März 1905 im Vereinsregister. |
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- Statut von 1905
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Wortlaut: |
„Der Aufgrund nebenstehender Satzung errichtete St, Johanniszweigverein Oberbessenbach in Oberbessenbach wurde heute in das Vereinsregister eingetragen. Aschaffenburg, den 30. März 1905 Kgl. Amtsgericht Herbolzheimer"
Im oben aufgeführten Vergleich der Gründungsstatuten von 1905 und der heute gültigen Satzung lässt das nach über hundert Jahren beständige Ziel des Vereins erkennen. Die Fürsorge für unsere Kinder sowie das Wohl unserer alten und bedürftigen Mitbürger stehen weiterhin im Mittelpunkt. Der Kindergartenverein St. Ottilia blickt heute auf bewegte 100 Jahre Vereinsgeschichte zurück. Ein Blick in unsere heutige Welt gibt uns die Gewissheit, dass wir auch in Zukunft umfangreiche Aufgaben zum Wohle unserer Kinder bewältigen müssen. |
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Impressum |
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